Barrierefreiheit

Die Gesamtschule der Gemeinde Rödinghausen ist bemüht, ihren Webauftritt barrierefrei zugänglich zu machen. Internetseiten sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.gesamtschule-roedinghausen.de.

Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Vorstellung von Informationen über die Gesamtschule Rödinghausen mit gymnasialer Oberstufe: www.gesamtschule-roedinghausen.de.

Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung

Auf unserer Webseite www.gesamtschule-roedinghausen.de können Sie sich Informationen über unsere Schule und ihre Angebote einholen. Eine Kontaktaufnahme mit der Schule ist persönlich, per E-Mail oder telefonisch möglich.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV 2.0) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Wir arbeiten daran, einzelne Unvereinbarkeiten zu beheben. Eine vollumfängliche Verbesserung der Barrierefreiheit wird angestrebt. Dafür bitten wir um Geduld, da die Optimierung der Barrierefreiheit eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird.

Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind noch nicht barrierefrei:

  • Die Bedienung der Webseite mithilfe der Tastatur (innerhalb des Hauptmenüs) ist derzeit noch eingeschränkt.
  • Einige Seiten sind möglicherweise bezüglich ihrer Inhalts- und Navigationsstruktur nicht konsequent hierarchisch ausgerichtet.
  • Es sind momentan nicht alle ARIA-Attribute richtig gesetzt.
  • Nicht alle Bedienelemente, Grafiken, Objekte und Links sind mit aussagekräftigen Alternativtexten (Alt-Tags) versehen.
  • Einige unserer PDF-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
  • Teilweise funktionieren Screenreader nur mit Einschränkungen.
  • Teilweise können ausgelöste Mouse-Over Elemente nicht durch das Drücken einer Taste geschlossen werden.

Begründung

Die Gesamtschule der Gemeinde Rödinghausen optimiert den Webauftritt stetig. Aufgrund des großen Umfangs der Inhalte und Funktionen konnten noch nicht alle Bereiche barrierefrei gestaltet werden. Außerdem kommen auf der Website – v. a. im Backend – Open Source Softwaremodule zum Einsatz, deren Entwicklung durch eine Open Source Community erfolgt. Die Open Source Softwaremodule, die im Rahmen der Herstellung von Barrierefreiheit angepasst werden, fallen nicht in den Verantwortungsbereich der Schule.

Umsetzungsplanung

Die Beseitigung dieser Mängel ist derzeit in Planung. Sobald die Planung abgeschlossen ist, wird sie auf dieser Seite veröffentlicht.

Datum der Erstellung dieser Erklärung

Die Erklärung wurde am 12.06.2026 erstellt.

Feedback und Kontakt

Gesamtschule der Gemeinde Rödinghausen
An der Stertwelle 34-38
32289 Rödinghausen

Telefon: 05746 9386-0
Telefax: 05746 9386-40
E-Mail: info@gesamtschule-roedinghausen.de
Internet: https://www.gesamtschule-roedinghausen.de

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10 d Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes NRW eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG NRW unter ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de.

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