Ferienordnung

Ferien: Entspannung und Sonne – die Seele baumeln lassen

Ferien sind für viele Schüler:innen, Eltern und Lehrkräfte ein Lieblingsthema. Die langfristige Ferienübersicht sowie zahlreiche weitere Informationen finden Sie im Bildungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die beweglichen Ferientage unserer Schule sind im Schulkalender aufgeführt.

Häufige Frage

Kann mein Kind direkt vor oder nach den Ferien vom Unterricht befreit werden?

Das hängt vom Anlass des Antrags ab. Grundsätzlich gilt: Eine Beurlaubung darf nicht dazu dienen, Schulferien zu verlängern.
Beurlaubungen zum Zweck günstigerer Reisetermine oder verlängerter Urlaube sind daher nicht zulässig.
Nur wenn ein triftiger, nachweisbarer Grund vorliegt – z.  B. ein familiärer Anlass oder eine ärztlich begründete Maßnahme – kann im Einzelfall eine Befreiung erwogen werden.
Bitte stellen Sie den Antrag frühzeitig und schriftlich bei der zuständigen Klassen- oder Stufenleitung.

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