Extreme Witterung – Regelungen für den Schulbesuch

Bei plötzlich eintretenden extremen Witterungsverhältnissen wie Eisglätte oder extremen Schneefall entscheiden Eltern und Erziehungsberechtigte im Einzelfall selbst, ob der Schulweg für ihr Kind zumutbar und sicher ist. Der Unterricht findet grundsätzlich statt.

Bitte informieren Sie in diesem Fall unverzüglich das Sekretariat unter 05746 9386-0 oder per E-Mail an info@gesamtschule-roedinghausen.de. Das Fehlen ist anschließend unverzüglich schriftlich zu entschuldigen.

Bleibt ein Kind aufgrund der extremen Witterung zu Hause, besteht die Verpflichtung, sich eigenständig über die Unterrichtsinhalte und Aufgaben zu informieren und diese zu bearbeiten.

Weiterführende Hinweise zum Umgang mit extremen Wetterlagen finden Sie auf der Homepage des Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen unter dem Stichwort „Extreme Witterung“ sowie im sogenannten Unwetter-Erlass.

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