
Termine
Alle wichtigen Termine stehen im IServ-Kalender. Zusätzlich gibt es oft weitere Einträge im Jahrgangskalender der Q2.
Klausuren
Klausurplan
SAlle Klausurtermine der Qualifikationsphase sind im IServ-System hinterlegt (reguläre Klausurtermine und Nachschreibetermine). Sie erscheinen nicht nur im Modul „Klausurplan“, sondern werden auch automatisch im persönlichen Kalender der Schülerinnen und Schüler angezeigt und zusätzlich 14 Tage vor dem jeweiligen Termin auf dem IDesk eingeblendet. Darüber hinaus steht im Gruppenordner des Jahrgangs eine Übersicht als pdf-Datei zur Verfügung.
Klausuren
In der Qualifikationsphase sind in beiden Leistungskursen sowie in mindestens zwei der belegten Grundkurse durchgängig Klausuren zu schreiben. Spätestens ab der Jahrgangsstufe 12.1 müssen alle Abiturfächer schriftlich belegt sein – das betrifft sowohl die Leistungskurse als auch das dritte und vierte Abiturfach. Wer Spanisch als neu einsetzende Fremdsprache gewählt hat, nimmt ab der Einführungsphase ebenfalls verpflichtend an den Klausuren teil.
In den Jahrgangsstufen 12.1, 12.2 und 13.1 sind in den Abiturfächern sowie in Spanisch jeweils zwei Klausuren pro Halbjahr vorgesehen. In 13.2 wird in den drei schriftlichen Abiturfächern sowie in Spanisch noch je eine Klausur geschrieben.
Unter den schriftlich belegten Fächern müssen sich auf jeden Fall Deutsch und Mathematik befinden. Je nach individueller Laufbahn kommen außerdem zwei Fremdsprachen oder alternativ eine Fremdsprache und mindestens eines der drei naturwissenschaftlich-technischen Fächer (Biologie, Physik oder Technik) hinzu.
Fehlen bei Klausurterminen
Kann eine Schülerin oder ein Schüler aus gesundheitlichen Gründen an einem Klausurtermin nicht teilnehmen, ist die Schule möglichst am selben Tag telefonisch zu informieren (Sekretariat: 05746 9386-0). Nach der Rückkehr in den Unterricht ist eine schriftliche Entschuldigung, im Zweifelsfall eine ärztliche Bescheinigung, bei der Fachlehrkraft vorzulegen und spätestens am siebten Tag nach dem Wiedererscheinen auch bei der zuständigen Beratungslehrkraft einzureichen. Beurlaubungen an Klausurtagen sind in der Regel nicht möglich.
Liegt keine ordnungsgemäße Entschuldigung vor, kann die versäumte Klausur nicht nachgeschrieben werden und wird mit der Note „ungenügend“ bewertet. Weiterführende Informationen enthält die Seite „Unterrichtsversäumnisse“.
Informationen
- Präsentation „Unterrichtung über Prüfungsordnung“ gemäß Nummer 5.1c VVzAPO GOSt (pdf)
- Offizielle Informationen zum Zentralabitur in der gymnasialen Oberstufe (Bildungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen)
- Merkblatt zur Berechnung der Gesamtqualifikation / Abiturzulassung (pdf, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen)
- Präsentation „Erwerb der Fachhochschulreife“ (pdf)
- Merkblatt zum Erwerb der Fachhochschulreife (pdf, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen)
- Broschüre des Ministeriums zur gymnasialen Oberstufe (Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen)
- Termine zur Studienorientierung der Hochschulen aus OWL (TaskCards)
- Pinnwand mit gebündelten Informationen (TaskCards)