
Die Einführungsphase (EF) markiert den Übergang von der Sekundarstufe I in die gymnasiale Oberstufe. In diesem Schuljahr machen sich die Schülerinnen und Schüler mit den inhaltlichen, methodischen und organisatorischen Anforderungen der Oberstufe vertraut. Ziel ist ein reibungsloser Einstieg in das Kurssystem der Qualifikationsphase, in welcher der Unterricht angepasst an die individuellen Wahlen im Kursverband stattfindet.
Termine
Alle wichtigen Termine stehen im IServ-Kalender. Zusätzlich gibt es oft weitere Einträge im Jahrgangskalender der EF.
Klausuren
Klausurplan
Alle Klausurtermine der Einführungsphase sind im IServ-System hinterlegt (reguläre Klausurtermine und Nachschreibetermine). Sie erscheinen nicht nur im Modul „Klausurplan“, sondern werden auch automatisch im persönlichen Kalender der Schülerinnen und Schüler angezeigt und zusätzlich 14 Tage vor dem jeweiligen Termin auf dem IDesk eingeblendet. Darüber hinaus steht im Gruppenordner des Jahrgangs eine Übersicht als pdf-Datei zur Verfügung.
Klausurverpflichtungen
In der Einführungsphase gelten verbindliche Klausurregelungen. So werden in den Fächern Deutsch, Mathematik und in den Fremdsprachen jeweils zwei Klausuren pro Halbjahr geschrieben. Auch in einem gesellschaftswissenschaftlichen sowie einem naturwissenschaftlich-technischen Fach sind ein bis zwei Klausuren pro Halbjahr verpflichtend. Darüber hinaus können weitere schriftliche Fächer freiwillig gewählt werden. Zusätzlich gilt eine schulinterne Regelung: Im ersten Halbjahr soll in jedem belegten Fach aus dem Kanon der Gesellschaftswissenschaften (Geschichte, Erziehungswissenschaft, Sozialwissenschaften, Geographie) sowie der Naturwissenschaften (Biologie, Physik, Technik) jeweils eine Klausur geschrieben werden. Im zweiten Halbjahr müssen dann in jeweils einem Fach aus beiden Bereichen zwei Klausuren geschrieben werden.
Fehlen bei Klausurterminen
Kann eine Schülerin oder ein Schüler aus gesundheitlichen Gründen an einem Klausurtermin nicht teilnehmen, ist die Schule möglichst am selben Tag telefonisch zu informieren (Sekretariat: 05746 9386-0). Nach der Rückkehr in den Unterricht ist eine schriftliche Entschuldigung, im Zweifelsfall eine ärztliche Bescheinigung, bei der Fachlehrkraft vorzulegen und spätestens am siebten Tag nach dem Wiedererscheinen auch bei der zuständigen Beratungslehrkraft einzureichen. Beurlaubungen an Klausurtagen sind in der Regel nicht möglich.
Liegt keine ordnungsgemäße Entschuldigung vor, kann die versäumte Klausur nicht nachgeschrieben werden und wird mit der Note „ungenügend“ bewertet. Weiterführende Informationen enthält die Seite „Unterrichtsversäumnisse“.
Informationen
- Präsentation „Gymnasiale Oberstufe“ (pdf)
- Präsentation „Versetzung in die Qualifikationsphase“ (pdf)
- Zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase (Übersicht des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen)
- Zentrale Klausuren der letzten Jahre (Bildungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen)
- Merkblatt zum Auslandsaufenthalt (pdf, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen)
- Merkblatt zum Erwerb des Latinums (pdf, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen)
- Merkblatt zu Nachprüfungen am Ende der Einführungsphase (pdf, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen)
- Broschüre des Ministeriums zur gymnasialen Oberstufe (Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen)
- Termine zur Studienorientierung der Hochschulen aus OWL (TaskCards)
- Pinnwand mit gebündelten Informationen (TaskCards)